Erste Hilfe Plus

Im Zusammenhang mit der anhaltenden Pandemie hat der Staat beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Unternehmer unter dem geänderten Namen "Erste Hilfe Plus"-Projekt auszudehnen, das ab dem 1.11.2020 in Kraft ist. Der erste Zeitraum, für den im Rahmen der neuen Regelung ein Beitrag beantragt werden kann, ist Oktober 2020. Die Bedingungen, die Möglichkeit der Einreichung von Anträgen und Erklärungen sowie die tatsächliche Höhe der Einzelbeiträge haben sich geändert.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Informationen über die Einreichung von Anträgen und Finanzbeiträgen des Staates über alle Maßnahmen hinweg.

03.02.2021: Die Bedingungen für die Verachtung der Beiträge für die Zeiträume ab Januar 2021 haben sich geändert. Diese Änderungen haben wir für Sie in einzelne Maßnahmen einfließen lassen.

Was tun, wenn bereits Beiträge aus einem früheren "Erste-Hilfe"-Projekt eingegangen sind?

Ein Zusatz zu dieser Vereinbarung wird mit Antragstellern geschlossen, die bereits eine Vereinbarung mit dem Arbeitsamt auf der Grundlage des vorherigen "Erste-Hilfe"-Projekts geschlossen haben; nur die Anweisung weiterleiten.

Ohne eine unterzeichnete Änderung des Abkommens wird kein Beitrag im Rahmen der Erste-Hilfe-Plus-Maßnahme gewährt.

Der Staat teilte die Beiträge in 5 Kategorien ein

1.Beitrag

Der finanzielle Beitrag richtet sich an alle Arbeitgeber, die ihre Tätigkeit aufgrund einer Entscheidung der Gesundheitsbehörde schließen oder verbieten mussten. Die Höhe der Beihilfe wird für die Zeit gewährt, in der den Arbeitnehmern keine Arbeit zugeteilt werden konnte.

2.Beitrag

Der finanzielle Beitrag richtet sich an Selbständige, die nach einer Entscheidung der Gesundheitsbehörde die Einreise in ihre Räumlichkeiten schließen oder verbieten mussten oder deren Einnahmen im Zusammenhang mit einer Notsituation zurückgingen. Voraussetzung für die Beihilfe ist, dass ein solcher Alleinunternehmer Sozialversicherungsbeiträge zahlt oder sogenannte "Beitragsferien" in Anspruch nimmt. Die Höhe des Beitrags wird pauschal in Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzrückgangs gewährt.

3.Beitrag

Der finanzielle Beitrag ist für alle Arbeitgeber bestimmt, die ihre Tätigkeit eingeschränkt, ihre Geschäftstätigkeit eingestellt oder deren Einnahmen im Rahmen einer Notsituation gesunken sind. Die Höhe der Beihilfe wird für den Zeitraum gewährt, für den der Arbeitgeber den Arbeitnehmern keine Arbeit zuweisen konnte oder je nach Höhe des Umsatzrückgangs pauschal gewährt wird.

4.Beitrag

Der finanzielle Beitrag richtet sich an Selbständige, die ihre Tätigkeit unterbrochen oder eingeschränkt haben und nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und keine freiwillige Sozialversicherung zahlen. Der Beitrag ist auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung für Einpersonengesellschaften bestimmt, die ein einziges Mitglied haben. Die Höhe der Zulage ab dem zehnten Monat wird pauschal auf 315 EUR pro Monat festgesetzt.

5.Beitrag

Der finanzielle Beitrag richtet sich an natürliche Personen, die infolge einer Notsituation ihre Tätigkeit eingestellt haben, von der sie Einverdiener erhalten. Voraussetzung des Beitrags ist, dass diese Tätigkeit von einer natürlichen Person vor dem Zeitpunkt der Erklärung der Krisensituation ausgeübt wurde. Die Höhe der Beihilfe wird pauschal auf 300 EUR pro Monat festgesetzt.

Fällt Ihr Betrieb unter eine Zwangssperre?

Die meisten Arbeitgeber mussten ihre Unternehmen wegen staatlicher Maßnahmen aussetzen oder einschränken. Viele Unternehmer mussten ihre Betriebe zwangsweise schließen und arbeiten überhaupt nicht, einige Arbeitgeber haben ihre Mitarbeiter angewiesen, von zu Hause aus zu arbeiten (Home Office) und einige Arbeitgeber haben ihre Räumlichkeiten so angepasst, dass sie Dienstleistungen erbringen oder Waren unter einem eingeschränkten System verkaufen können.

Mieten oder mieten Sie eine Geschäftsfläche?

Eine Subvention des Wirtschaftsministeriums kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, die über eine gewerbliche Mietfläche verfügt und diese aufgrund staatlicher Maßnahmen nicht nutzen konnte.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Basisinformationen zur Einreichung von Mietzuschüssen beim Wirtschaftsministerium.

Fällt Ihr Betrieb unter eine Zwangssperre?

Das Ministerium für Verkehr und Bau der Slowakischen Republik beschloss, dieses Segment in Form eines Zuschusses zur Deckung eines Teils der Fixkosten zuunterstützen. Diese Subvention gilt nicht nur für Reisebüros oder Tourismuszentren, sondern auch für Geschäftsfelder, die eng mit dem Tourismus verbunden sind, wie Restaurants, Museen, Verkehr und andere. Ein Budget von 100.000.000 Euro aus dem Staatshaushalt war geplant, um Unternehmen im Tourismussektor im Rahmen von COVID-19 zu unterstützen.

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