Pflicht der MwSt.-Zahler

Verpflichtung der Mehrwertsteuerzahler, dem Finanzamt Bankkontonummern mitzuteilen

Ab dem 15.11.2021 sind Die Mehrwertsteuerzahler zur Meldung verpflichtet

Alle Mehrwertsteuerzahler, ob juristische oder natürliche Personen – Unternehmer, die nach dem 15.11.2021 als Mehrwertsteuerzahler registriert werden (§ 4 des Gesetzes Nr. 222/2004 über die Mehrwertsteuer) sind verpflichtet, dem Finanzamt die Nummern aller Konten mitzuteilen. Dies gilt für alle Konten bei Zahlungsdienstleistern wie Banken, ausländischen Banken, Filialen ausländischer Banken usw., sei es in der Slowakei oder im Ausland, die für mehrwertsteuerpflichtpflichtde Geschäfte verwendet werden.

Mehrwertsteuerzahler müssen dem Finanzamt alle Konten mitteilen, auf die sie einziehen oder von denen sie Zahlungen für lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen senden, die der Mehrwertsteuer unterliegen.

Diese Verpflichtung muss von jedem Mehrwertsteuerzahler unverzüglich ab dem Tag, an dem er Mehrwertsteuerzahler geworden ist, oder ab dem Tag, an dem er ein solches Konto eingerichtet hat, mitgeteilt werden. Die Kontobenachrichtigung gilt auch für Konten, die einer anderen Person als dem Mehrwertsteuerzahler gehören, aber Sie sind verpflichtet, den Vor- oder Nachnamen des Kontoinhabers anzugeben.

Die Mitteilung der Konten sowie alle Änderungen an bereits angekündigten Konten werden ausschließlich elektronisch über ein strukturiertes Formular übermittelt, das von der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik auf ihrer Website veröffentlicht wird.

Alle Umsatzsteuerzahler, die vor dem Datum des 15.11.2021 Umsatzsteuerzahler waren, sind verpflichtet, der Meldepflicht bis zum 30.11.2021 nachzukommen. Die Meldepflicht muss auch von einem Umsatzsteuerzahler erfüllt werden, der das Konto bereits in der Vergangenheit dem Finanzamt gemeldet hat.

Wenn Sie beispielsweise aufhören, ein dem Finanzamt gemeldetes Konto zu verwenden, um Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen einzulösen oder zu bezahlen, werden Sie das Konto oder andere Änderungen, die Sie dem Finanzamtmitteilen müssen, kündigen.

Wir ermutigen alle Umsatzsteuerzahler, der oben genannten Mitteilungspflicht nachzukommen, denn ab dem 1. Januar 2022 erstattet das Finanzamt die überschüssige Mehrwertsteuer nur, wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind und erstattet den Überschuss nur auf das Bankkonto, das Sie dem Finanzamt mitgeteilt haben.

ACHTUNG: Wenn Sie dem Finanzamt falsche, falsche oder unvollständige Angaben über das gemeldete Konto machen, ist das Finanzamt berechtigt, eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro zu verhängen.

Beispiel:

XY s.r.o., die seit dem 01.05.2020 Mehrwertsteuerzahler ist, hat zwei Bankkonten. Eines dieser beiden Bankkonten wird zur Bezahlung von Ausgangsrechnungen verwendet und erhält gleichzeitig Zahlungen auf dieses Konto für die mehrwertsteuerpflichtig gelieferten Waren und Dienstleistungen. Das zweite Bankkonto wird vom Unternehmen ausschließlich zur Zahlung der Löhne der Mitarbeiter verwendet und akzeptiert nur Überweisungen von Geldern von seinem anderen Konto auf dieses Konto.

Lösung:

XY s.r.o. ist verpflichtet, dem Finanzamt bis zum 30.11.2021 ihre Bankkontonummer mitzuteilen, auf die sie Zahlungen für die gelieferten Waren und Dienstleistungen erhält und von der sie Zahlungen von Ad-out-Rechnungen leistet. XY s.r.o. meldet dem Finanzamt nicht die Kontonummer, von der aus sie ausschließlich die Lohnzahlung leistet. Sollte sich das Unternehmen jedoch entscheiden, mit beiden Konten viele Rechnungen und ausgestellte Rechnungen zu bezahlen, muss es das Finanzamt benachrichtigen, bevor es das Konto für diesen Zweck verwendet.

Mgr. Dominika Ruakovic Kubi-ova, MBA
Autor des Artikels
Stellvertretender Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der im Bereich Steuern und Subventionen tätig ist.  Sie absolvierte die Akademie für Wirtschaft und Management in Bratislava mit dem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen. Sie absolvierte ihr Studium an der European School of Business & Management in Prag mit dem Schwerpunkt Corporate Business. Er spricht fließend Englisch.
EARLY BIRD

-10% Rabatt
für die Buchhaltung
für die Zustellung von Dokumenten bis zum 7. Tag

Handout-Rabatt von 10% auf die Buchhaltung