Finanzverwaltung

Finanzverwaltung ändert Art und Weise, mit Steuerzahlern zu kommunizieren

Ab dem 01.01.2022 stellt die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen Dokumente elektronisch zu.

Am 25.10.2021 veröffentlichte die Finanzverwaltung auf ihrer offiziellen Website die Information, dass sie ab dem 1. Januar 2022die vollständige wechselseitige elektronische Kommunikation mit den Steuerzahlern aufnehmen wird. Bisher waren nur Steuerpflichtige (Unternehmer) verpflichtet, alle Unterlagen (Steuererklärungen, Meldungen, Anträge etc.) auszuliefern. Die Finanzverwaltung kommunizierte jedoch elektronisch mit den Steuerpflichtigen per Post.

Im neuen Fall wird die Finanzverwaltung den Steuerzahlern den überwiegenden Teil des Dokuments per elektronischer Mailbox auf dem "Zentralen Portal der öffentlichen Verwaltung", bekannt als www.slovensko.sk, zustellen. Die Benachrichtigung, dass ein Dokument an das elektronische Postfach des Steuerpflichtigen zugestellt wurde, kann vom Steuerpflichtigen auf zwei Arten ausgewählt werden, per E-Mail oder SMS.

Es bleibt jedoch gültig, dass die Steuerpflichtigen über das Portal der Finanzverwaltung der Slowakischen Republik mit der Finanzverwaltung kommunizieren.

Juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, werden automatisch durch das elektronische Postfach aktiviert und somit die Dokumente in diesem elektronischen Postfach an dieses gesendet.

Natürliche Personen werden auf Wunsch des elektronischen Postfachs aktiviert.

Steuerpflichtige, die keine elektronische Mailbox aktiviert haben, erhalten die Zustellung der Dokumente über den sogenannten "Zentralen Amtlichen Dienst". Das heißt, wenn die Finanzverwaltung das Dokument nicht elektronisch zustellt, wird sie dafür sorgen, dass das Dokument in Papierform über die Slowakische Post zugestellt wird.

Wenn Sie in Zukunft lange Wartezeiten bei der Post vermeiden und Dokumente elektronisch herunterladen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte: 

1. Sichern Sie Ihren Personalausweis mit einem Chip (falls Sie noch keinen haben),
2. Aktivieren Sie Ihre e-ID-Karte für E-Signing,
3. den E-Dokumentenleser sichern;
4. Aktivieren Sie die elektronische Mailbox auf dem Portal www.slovensko.sk (Zentrales Portal der öffentlichen Verwaltung).

 

Die Punkte 1 bis 3 können in der Dokumentenabteilung oder im Kundenzentrum des Innenministeriumsbearbeitetwerden.

Nach Ihrer erstmaligen Aktivierung des elektronischen Postfachs können Sie auch einer anderen autorisierten Person (Buchhalter, Steuerberater) Zugriff auf die Verwaltung Ihres Postfachs gewähren.

Quelle: Finanzverwaltung der Slowakischen Republik

Mgr. Dominika Ruakovic Kubi-ova, MBA
Autor des Artikels
Stellvertretender Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der im Bereich Steuern und Subventionen tätig ist.  Sie absolvierte die Akademie für Wirtschaft und Management in Bratislava mit dem Schwerpunkt auf kleinen und mittleren Unternehmen. Sie absolvierte ihr Studium an der European School of Business & Management in Prag mit dem Schwerpunkt Corporate Business. Er spricht fließend Englisch.
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